Kommission 2: Lehr- und Trainerkommission
Peter Richarz
DRS Referat Klinik, Lehre und Breitensport
BUK Hamburg
Bergedorfer Straße 10
21033 Hamburg

Ausschreibung für die Trainerausbildung 2010


Ausbildungsgänge
Trainer Grundlagenschein RBB-Basis und
Trainer Lizenz C-RBB
Die Kommission 2 Lehr- und Trainerkommission bietet für das Jahr 2010 die folgenden Ausbildungsgänge an und schreibt diese aus:

1. Trainer Grundlagenschein RBB Basis (zweiteilig)

Kennzeichen:  A-01
Der Lehrgang besteht aus 2 Teilen mit insgesamt 75 LE, die an zwei Wochenenden stattfinden. Die Lehrwochenenden beginnen jeweils am Freitagnachmittag und enden Sonntagmittag.
Mit dem Teil 1 verbunden ist eine Hausarbeit nach vorgegebenem Thema und die Ableistung von Hospitationen, beim Training eines fremden Vereins. Diese beiden Einheiten sind Pflichtteil der Ausbildung. Der dafür aufzuwendende Zeitraum liegt außerhalb des Lehrwochenendes, zählt aber mit 15 LE zur vorgegebenen Zeiteinheit der Ausbildung.
Näheres wird während des Ausbildungsgangs mitgeteilt.
Nach Abschluss des Teils 2 des Ausbildungsgangs wird eine theoretische Prüfung durchgeführt. Sie ist Bestandteil der Ausbildung.
Bei Bestehen der Prüfung wird der Grundlagenschein zugeteilt.
Die Inhaber des Grundlagenscheins RBB Basis sind berechtigt, RBB-Mannschaften in ausgeschriebenen Wettbewerben des FB RBB zu trainieren und zu coachen

Sachhinweis
Die Teile 1 und 2 sind identisch mit denen zur Ausbildung zum Erwerb der Lizenz "C-RBB"!
Da mittlerweile nur noch ein Ausbildungsgang für beide Gruppen angeboten wird, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung (Datum) über die Vergabe freier Plätze.  
Alle Termine stehen fest und sind verbindlich.
Es gibt es keine Ausweichtermine.

2. Trainer Lizenz C-RBB (vierteilig)

Kennzeichen:  A-02
Der Lehrgang besteht aus 4 Teilen mit insgesamt 120 UE, die an vier Wochenenden durchgeführt werden. Die Lehrwochenenden beginnen jeweils am Freitagnachmittag und enden Sonntagmittag.
Mit dem Teil 1 verbunden ist eine Hausarbeit nach vorgegebenem Thema und die Ableistung von Hospitationen, beim Training eines fremden Vereins. Diese beiden Einheiten sind Pflichtteil der Ausbildung. Der dafür aufzuwendende Zeitraum liegt außerhalb des Lehrwochenendes, zählt aber mit 15 LE zur vorgegebenen Zeiteinheit der Ausbildung.
Näheres wird während des Ausbildungsgangs mitgeteilt.
Nach Abschluss des Teils 3 des Ausbildungsgangs wird ein theoretischer Prüfungstest durchgeführt. Er dient zur Ermittlung des Wissensstandes der Kandidaten. Er ist Bestandteil der Ausbildung.
Mit Teil 4 des Ausbildungsgangs wird eine theoretische und praktische Prüfung durchgeführt. Bei der theoretischen Prüfung sind Fragen des Prüfungskatalogs richtig zu beantworten. Die praktische Prüfung ist eine Lehrprobe als Trainingsarbeit nach einem vorgegebenen Thema. Das Thema der Lehrprobe wird frühzeitig bekannt gegeben und ist innerhalb einer vorgegebenen Zeit schriftlich vorzulegen.
Bei Bestehen der Prüfung wird die Lizenz C-RBB zugeteilt.

Die Inhaber der Lizenz „C-RBB“ sind berechtigt, RBB-Mannschaften des FB RBB bis zur Bundesliga zu trainieren und zu coachen.

Sachhinweis
Die Teile 1 und 2 sind identisch mit denen zur Ausbildung zum Erwerb des Grundlagenschein RBB Basis! Da mittlerweile nur noch ein Ausbildungsgang für beide Gruppen angeboten wird, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung (Datum) über die Vergabe freier Plätze.
Alle Termine stehen fest und sind verbindlich.
Es gibt es keine Ausweichtermine. 
Ab dem Teil 3 können Kandidaten teilnehmen, denen aufgrund entsprechender Vorbildung die Teile 1 und 2 erlassen werden können.
Falls nicht insgesamt genügend Teilnehmer melden, um die Teile 3 und 4 kostendeckend durchführen zu können, wird ggf. die Durchführung dieser Teile auf das Jahr 2011 verschoben.

3. Kosten:

Lehrgangsgebühren zur Ausbildung von Trainern betragen 150,-- € je Lehrwochenende.
Übertragen auf die jeweiligen Ausbildungsgänge bedeutet das:

  • Trainer GLS                              2 Teile = 300,-- € gesamt
  • Trainer C-RBB                         4 Teile = 600,-- € gesamt

4. Hinweise zu den Modalitäten

4.1 Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Freitagabend bis Sonntagmittag sind mit den Lehrgangsgebühren abgedeckt. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Individuelle Besonderheiten eines Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, eventuelle Mehrkosten gehen zu seinen Lasten.

4.2 Reisekosten An- und Abreise

Die An- und Abreise eines Teilnehmers erfolgt auf eigene Kosten. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden. Mit der Einladung wird eine Teilnehmerliste übersandt, so dass Fahrgemeinschaften gebildet werden können.

4.3 Lehrinhalte

Wesentliche Lehrinhalte sind als Anhang der Lehrordnung des FB RBB und auf der Homepage unter E-4 aufgeführt. Einzelheiten zum Lehrgang und Lehrgangsablauf werden mit der Einladung mitgeteilt.

4.4 Hausarbeiten

Mit dem Teil 1 werden terminierte schriftliche Hausarbeiten aufgegeben. Diese Hausarbeiten sind Bestandteil der Ausbildung. Nicht geleistete Arbeiten bzw. wesentliche Überschreitung des Abgabetermins (max. 2 Arbeitstage) haben Einfluss auf das Erreichen des Ausbildungsziels; ggf. erfolgt der Ausschluss vom weiteren Ausbildungsgang bzw. wird das Ausbildungsziel als nicht erreicht gewertet.
Die Hausarbeiten können per Email oder per Briefpost zugesandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass PDF-Dateien nicht akzeptiert und damit nicht anerkannt werden.

4.5 Hospitation

Wesentlicher Teil der Ausbildung ist die Hospitation bei einem fremden RBB Verein während dessen Training. Der Termin dafür liegt zwischen den Teilen 1 und 2 des Ausbildungsgangs. Die Hospitation umfasst 9 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Min.). Sie kann ggfs auch bei einem Verein des DBB abgeleistet werden. Das bedarf jedoch der Zustimmung der LTK.
Einzelheiten zum Modus werden während der Lehrgänge mitgeteilt. Die Hospitation muss vom gastgebenden Verein testiert werden. Das Testat ist eine Urkunde. Nichterfüllen dieses Ausbildungsteils oder Manipulation des Testats führen zum Ausschluss vom Ausbildungsgang. In einem solchen Fall sind die Lehrgangsgebühren verfallen.
Die in Verbindung mit der Hospitation entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kandidaten. Die LTK wird sich mit den Vereinen in Verbindung setzen, um eine Hospitation zu ermöglichen.

4.6 Erfüllen der Sollstunden

Die für den jeweiligen Ausbildungsgang vorgegebenen bzw. die für ein Wochenende genannten und für die Hospitation angegebenen Lehreinheiten (LEen) sind Soll- bzw. Pflichtstunden, die im vollen Umfang erfüllt sein müssen. Fehlzeiten können nur in einem ganz engen Rahmen toleriert werden. Teilnahme an Veranstaltungen des Heimvereins sind kein Entschuldigungsgrund, Behinderungen im Straßenverkehr nur dann, wenn sie ein unabwendbares Ereignis darstellen. Verhinderung durch Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Näheres dazu ist mit der Geschäftsstelle der LTK bzw. mit dem jeweiligen Lehrgangsleiter vor Ort abzustimmen.

4.7 Prüfungen

4.7.1 Grundlagenschein RBB Basis

Bei dem Teil 2 des Ausbildungsgangs „Grundlagenschein RBB Basis“ wird eine theoretische Prüfung durchgeführt. Dabei müssen Fragen des Prüfungskatalogs richtig beantwortet werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70% der möglichen Punkte erreicht werden. Kandidaten, die das Ziel nicht erreichen, müssen kostenpflichtig beim Teil 2 des nächstmöglichen Ausbildungsgangs Trainer Grundlagenschein RBB Basis bzw. Lizenz C-RBB beginnen und die Prüfung wiederholen.

4.7.2 Lizenz C-RBB

Der Teil 4 des Ausbildungsganges "C-RBB" ist Prüfungswochenende.
Die Prüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Zweig gegliedert.
In der theoretischen Prüfung müssen Fragen eines Themenkatalogs richtig beantwortet werden.
In der praktischen Prüfung muss anhand eines vorgegebenen Themas, die Lehrprobe, die Fähigkeit nachgewiesen werden, das Training verständlich durchzuführen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in den beiden Prüfungsteilen jeweils mindestens
70% der möglichen Punkte erreicht werden. Kandidaten, die das Ziel nicht erreichen, müssen kostenpflichtig beim nächstmöglichen Ausbildungsgang Trainer Lizenz C-RBB mit Teil 3 wieder beginnen und dürfen dann die Prüfung wiederholen. 

4.8 Teilnehmer

Folgender Personenkreis kann an den Ausbildungsgängen teilnehmen und ist Teilnehmer:

4.8. 1Kandidaten, die den Grundlagenschein RBB-Basis erwerben wollen.

4.8.2 Kandidaten, die die Lizenz C-RBB erwerben wollen.

4.8.3 Kandidaten mit Vorbildung, vor allem aus dem Bereich RBB; näheres ist der Homepage "www.drs-rollstuhlabsketabll.de" zu entnehmen.

4.9 Geltungsbereich des GLS RBB-Basis und der Lizenz C-RBB

Die mit den vorgenannten Ausbildungsgängen erworbenen Grundlagenscheine RBB-Basis Ki- / Ju und RBB Basis gelten nur im Bereich des Fachbereichs Rollstuhlbasketball im DRS. Die Lizenz Trainer C-RBB ist im gesamten Bereich des DSB gültig.

4.10 Regelung und Auswirkung bei Erkrankung

Kandidaten, die nach Anmeldung und Zahlung der Lehrgangsgebühren, vor Beginn einer Ausbildung erkranken, wird die gezahlte Lehrgangsgebühr gutgeschrieben.
Sie müssen die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Kandidaten, die während der Ausbildung erkranken, wird die bis dahin geleistete Ausbildungszeit angerechnet und die restliche Lehrgangsgebühr gutgeschrieben.
Sie können die Ausbildung im Folgejahr an der Stelle fortsetzen, an der die Erkrankung eingetreten ist.
Sie müssen die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweisen.

4.11 Besondere Regelung

4.11.1 Die LTK bietet nach einer Wahrscheinlichkeitserhebung Ausbildungslehrgänge für die Ausbildung von Trainern an. Sie ist dabei gehalten, diese Lehrgänge kostendeckend durchzuführen. Die Termine werden nach gegebenen Möglichkeiten so gelegt, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit anderen Terminen (z.B. Ferien) kollidieren. Wenn aus Mangel an ausreichenden Meldungen, ein Sachverhalt, den die LTK und damit der FB RBB nicht zu vertreten haben, Teile eines Lehrgangs nicht stattfinden, entsteht daraus kein Rechtsanspruch für die davon betroffenen Teilnehmer.

Konkret bedeutet das, es entsteht kein Rechtstitel auf eine kostenlose Übergangslizenz.
Mit der Unterschrift zur Anmeldung wird diese Regelung anerkannt.

4.11.2 Aufgrund einer Neuregelung erfolgt die Ausgabe der Lizenzen C-RBB nicht mehr durch die LTK, sondern zentral durch den DBS. Details zum Verfahren werden bei der Ausbildung mitgeteilt.

5 Anmelde- und Zahlungsmodalitäten

5.1 Termine

Die jeweiligen Ausbildungstermine sind zusammen mit anderen Terminen auf einer Sonderseite bzw. an entsprechender Stelle auf der Homepage aufgeführt.

5.2 Anmelde- und Zahlungsmodalitäten

Alle potenziellen Interessenten melden sich bei der Geschäftsstelle der LTK an. Sie ist bei Bedarf auch in Amtshilfe für die Kommission 4 Kinder- und Jugendsport zuständig. Das Anmeldeformular kann per Briefpost, Fax oder als Anhang einer Email zugesandt werden. Bei Zusendung als Anhang einer Email wird das PDF-Format nicht akzeptiert. Da die persönlichen Daten Teil des erworbenen Grundlagenscheins bzw. der Lizenz werden, ist das Anmeldeformular komplett auszufüllen.
Alle Anmeldungen für Lehrgänge in 2009, wenn ein Lehrgang nicht stattgefunden haben, sind nicht mehr gültig und müssen für 2010 wiederholt werden. Die in 2009 gezahlten Lehrgangsgebühren sind Gutschriften und werden anteilig angerechnet.

Eine Positivmeldung der Anmeldung erfolgt nicht; d.h., eine Anmeldung wird nicht bestätigt. Eine Negativmeldung, d.h., eine Anmeldung, die nicht berücksichtigt werden kann, erfolgt unverzüglich. Mit der Anmeldung werden die gesamten Lehrgangsgebühren zur Zahlung fällig.

Ist die Zahlung der Lehrgangsgebühren bis spätestens zwei (2) Wochen nach Anmeldung nicht nachgewiesen, kann die Anmeldung unwirksam werden und der betroffene Teilnehmer wird ggfs. nicht berücksichtigt.
Dieser Nachweis wirkt sich insbesondere bei der Vergabe freier Plätze aus.
Das aktuelle Anmeldeformular liegt ab Ausgabe 02/2010 jeder Ausgabe von „AKTUELL“ bei (letzte Seite) und/oder kann von der Homepage: www.drs-rollstuhlbasketball.de heruntergeladen werden.

Anmeldeschluss für alle Termine:    28.02.2010

Konto-Nummer und Bankleitzahl der Bankverbindung des FB RBB,
für die Überweisung der Gebühren:

KSK Ostalb, Konto-Nr.          80 52 78 745;
BLZ                                          614 500 50
Im Feld Verwendungszweck:
Ausbildung 2010 - A-01 – bzw. A-02

Postalische Anschrift und Email-Adresse für Anmeldungen:

Geschäftsstelle LTK
Friedrich Pollmann
Brehmstrasse 13
50735 Köln

Fax 0221-9692663

Emailadresse: Pollmann02@aol.com