Hinweise zum Erwerb und zur Geltungsdauer von
Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport,
Grundlagenschein RBB Basis, Lizenz Trainer C-RBB
und Lizenz Trainer B-RBB sowie Anrechenbarkeit von Vorbildung

I. Lizenzen
II. Geltungsdauer, Gültigkeit, Fortbildung, Verlängerung
III. Anrechenbarkeit von Lizenzen
IV. Nachweis von Aus- und Fortbildung

I. Lizenzen

1. Der FB Rollstuhlbasketball bietet den Erwerb folgender Lizenzen an:

1.1 Grundlagenschein Rollstuhlbasketball Kinder- und Jugendsport
1.2 Grundlagenschein Rollstuhlbasketball Basis
1.3 Lizenz Trainer C - Rollstuhlbasketball
1.4 Lizenz Trainer B - Rollstuhlbasketball

2. Aufgabenbereich, Ausbildung, Ausbildungsdauer
Der Aufgabenbereich, die Art und die Dauer der Ausbildung sind von der jeweiligen Lizenz abhängig.

2.1 Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport (GLS RBB Ki-/Ju)
Dieser Grundlagenschein ist für Trainer gedacht, die ausschließlich im Kinder- und Jugendbereich verantwortlich tätig sind. Er gilt in keinem anderen Bereich.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 75 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten und findet an zwei Wochenenden mit jeweils 30 LE statt. Für die Hospitation und die schriftliche Hausarbeit sind 15 LE bestimmt. Beides ist verpflichtend vorgeschrieben und muss in Verbindung mit Teil 1 abgeleistet werden. Bei Mängeln in der Hausarbeit muss diese entsprechend nachgebessert werden; ggf. hat eine Negativleistung Auswirkung auf die weitere Teilnahme an der Ausbildung.
Der Teil 2 ist inhaltlich spezifisch auf die Jugendarbeit ausgerichtet. Nach der Teilnahme an Teil 2 wird dem betreffenden Kandidaten der Grundlagenschein RBB Ki/Ju ausgehändigt
Der Teil 1 gleicht inhaltlich der Ausbildung zum Grundlagenschein RBB Basis und der Lizenz C-RBB. Deswegen brauchen Inhaber dieser beiden Lizenzen nur noch an Teil 2 der Ausbildung zum GLS Ki.- / Ju mit zu machen.

2.2 Grundlagenschein RBB Basis (GLS RBB Basis)
Dieser Grundlagenschein berechtigt zum Trainieren und Coachen von RBB-Mannschaften, die in Ligen unterhalb der Bundesliga spielen.
Gemäß der Lehr- und Trainerordnung (Handbuch RBB Seite E-2) ist der Besitz des GLS RBB Basis Voraussetzung für das Coaching solcher Mannschaften.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 75 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten und findet an zwei Wochenenden mit jeweils 30 LE statt. Für die Hospitation und die schriftliche Hausarbeit sind 15 LE bestimmt. Beides ist verpflichtend vorgeschrieben und muss in Verbindung mit Teil 1 abgeleistet werden. Bei Mängeln in der Hausarbeit muss diese entsprechend nachgebessert werden; ggf. hat eine Negativleistung Auswirkung auf die weitere Teilnahme an der Ausbildung.
Mit der Teilnahme an Teil 2 muss ein Kandidat eine schriftliche Prüfung ablegen. Bei Bestehen dieser Prüfung wird dem betreffenden Kandidaten der Grundlagenschein RBB Basis ausgehändigt.

2.3. Lizenz Trainer C-RBB
Diese Lizenz berechtigt zum Trainieren und Coachen aller RBB-Mannschaften. Ihr Besitz ist Voraussetzung für das Coaching von Bundesligamannschaften.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 120 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten und findet an vier Wochenenden statt. Für die Hospitation und die schriftliche Hausarbeit sind 15 LE bestimmt. Beides ist verpflichtend vorgeschrieben und muss in Verbindung mit Teil 1 abgeleistet werden. Bei Mängeln in der Hausarbeit muss diese entsprechend nachgebessert werden; ggf. hat eine Negativleistung Auswirkung auf die weitere Teilnahme an der Ausbildung.
Am vierten Lehrgangswochenende, mit Teil 4 der Ausbildung, wird die Prüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung wird dem betreffenden Kandidaten die C-Lizenz ausgehändigt.

2.3.1 Für Inhaber des Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport verkürzt sich die Ausbildung zur Lizenz Trainer C-RBB um den Teil 1, d.h., ihre Ausbildung beginnt mit Teil 2.

2.3.2 Für Inhaber des Grundlagenscheins RBB Basis verkürzt sich die Ausbildungszeit zur Lizenz Trainer C-RBB um die Teile 1 und 2, d.h., ihre Ausbildung beginnt mit Teil 3.

2.3.3 Sportspezifische Vorbildung, Sportstudium und/oder DBB-Lizenz, ermöglichen eine Verkürzung der Ausbildungszeit zur Lizenz Trainer C-RBB. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die Geschäftsstelle der Lehr- und Trainerkommission (LTK) (RBB - Handbuch Seite A-4 / LTK) zu richten. Entsprechende schriftliche Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

2.3.4 In Verbindung mit der Kooperation mit dem DBB wird die Ausbildung zur Lizenz C des DBB anerkannt. Um diese Lizenz für den Bereich DRS-RBB vollgültig übertragen zu können, ist eine RBB spezifische Zusatzausbildung erforderlich. Die genauen Bedingungen dazu werden derzeit ausgearbeitet und rechtzeitig bekannt gegeben.

2.4 Lizenz Trainer B-RBB
Die Genehmigung des DBS zur Ausbildung zum Trainer B-RBB liegt vor. Zurzeit werden von der LTK die notwendigen Regularien erarbeitet. Das betrifft auch die beim DBB schon erworbenen Lizenzen.

2.5 Allgemeiner Hinweis:
Wie oben angeführt, sind Hospitation und schriftliche Hausarbeit Pflicht und Bestandteil der Ausbildung. Die Kandidaten müssen sich die Hospitation vom gastgebenden Verein schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung hat den Charakter einer Urkunde. Die schriftlichen Hausarbeiten werden von den Ausbildungsreferenten durchgesehen und bewertet. Genügt die Hausarbeit nicht den Anforderungen, ist sie entsprechend nachzubessern.
Achtung: Hausarbeiten im PDF-Format werden nicht akzeptiert.

3. Ausschreibung, Termine, Gebühren, Anmeldung

3.1 Jährlich und/oder bei Bedarf werden die einzelnen Ausbildungsgänge angeboten und ausgeschrieben. Die Ausschreibungen mit den jeweiligen Terminen werden in der AKTLELL und auf der Homepage www.drs-rollstuhlbasketball.de frühzeitig veröffentlicht.
Auskünfte erteilt außerdem die Geschäftsstelle der LTK.

3.2 Die zu den Ausbildungsgängen genannten Termine sind verbindlich. Die damit verbundenen LE sind Sollstunden und müssen vollständig erfüllt werden. Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.

In gesondert gelagerten Fällen wird eine Individualentscheidung getroffen. Solche Entscheidungen haben in jedem Fall Ausnahmecharakter. Rechtsansprüche Dritter können daraus nicht abgeleitet werden.

3.3 Die ausgeschriebenen Ausbildungsgänge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Mit der Anmeldung wird die Gebühr zur Zahlung fällig.

3.4 Die Teilnehmerzahl für ein Lehrgangswochenende ist begrenzt. Rechtzeitiges Anmelden wird deshalb angeraten.

3.5 Die Anmeldung zu einem Ausbildungsgang ist ein verbindliches Rechtsgeschäft. Deshalb werden ausschließlich nur solche Anmeldungen anerkannt und sind damit gültig, die mit dem zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars vorgenommen werden. Dabei müssen die ausgefüllten Formulare in einer dem WORD-Format entsprechenden Ausführung zur Verfügung gestellt werden. Formulare als PDF-Datei werden nicht akzeptiert.
Das jeweils aktualisierte Format des Formulars wird in der AKTLELL veröffentlicht und/oder kann von der Homepage des FB RBB www.drs-rollstuhlbasketball.de heruntergeladen werden.

4. Durchführung und Dauer der Lehrgangsteile, Sonstiges

4.1 Ein Lehrgangswochenende in der Ausbildung beginnt Freitagnachmittag und endet Sonntagmittag. Die Teilnehmer sind verpflichtet, so rechtzeitig anzureisen, dass der Lehrgang pünktlich beginnen kann. Verspätete Anreise und/oder vorzeitige Abreise können grundsätzlich nicht toleriert werden.

4.2 Unterbrechung der Ausbildung

4.2.1 Ein Teilnehmer erkrankt und kann die Ausbildung nicht fortsetzen. Dafür ist ein ärztliches Attest als Nachweis erforderlich.

Die Ausbildung muss unmittelbar im darauf folgenden Jahr mit den noch nicht erfüllten Teilen fortgesetzt werden.

4.2.2 Für hier nicht genannte, glaubhaft gemachte Ereignisse wird eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ausschließlich für den zu behandelnden Fall gilt.

4.3 Lehrgangsgebühren
Bei den unter 4.1 genannten Fällen wird er Rest der verbliebenen Lehrgangsgebühr gutgeschrieben. Die Rückzahlung von Lehrgangsgebühren ist grundsätzlich nicht möglich.
Teilnehmer, die unberechtigt einen Lehrgang nicht regelkonform beenden, bzw. nach einer Unterbrechung nicht fortsetzen, haben keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung restlicher Gebühren.

4.4 Die Ausbildung zum GLS Ki-/Ju wird von der Lehr- und Trainerkommission organisatorisch und administrativ begleitet. Die fachspezifische Ausbildung erfolgt durch Referenten der Kommission Kinder- und Jugendsport.

4.5 Bei der Ausbildung zum sportartspezifischen Fachübungsleiter Reha (FÜL-Reha) werden 75 LE der Trainerausbildung RBB anerkannt, dadurch verkürzt sich die Ausbildung zum ÜL-Reha entsprechend. Näheres dazu in Abschnitt "III." weiter unten. Weitere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen des DRS bzw. DBS und die Geschäftsstelle der LTK.

II. Geltungsdauer, Gültigkeit, Fortbildung, Verlängerung der Geltungsdauer

1. Die Geltungsdauer der Grundlagenscheine und Lizenzen beträgt vier Jahren. Sie beginnt in dem Jahr, in dem die jeweiligen Grundlagenscheine und Lizenzen erworben wurden. Sie endet am 30.06. des vierten Jahres der Geltungsdauer.

Beispiel: Erwerb in 2005, Ende am 30.06.2009
Diese Regelung gewährleistet die verwaltungstechnische Vereinfachung und Übersichtlichkeit der Gültigkeitskontrolle, vor allem für die Spieleiter. Trainer, die zu Saisonbeginn mit der Mannschaft gemeldet werden, müssen eine gültige Lizenz haben. Können sie keine gültige Lizenz vorweisen, dürfen sie nicht als lizenzierter Trainer der Mannschaft gemeldet werden.

2. Nach dem Ablauf der Gültigkeit einer Lizenz kann ein Verein den Inhaber der ungültigen Lizenz für keinen der dem Verfallsdatum folgenden Wettbewerbe als lizenzierten Trainer melden. Meldungen von Trainern mit ungültiger Lizenz, gelten als nicht erfolgt. Steht dem Verein für die betreffende Mannschaft kein Trainer mit gültiger Lizenz zur Verfügung, muss er eine Übergangslizenz erwerben und diese im MMB angeben.

3. Lizenzinhaber sind verpflichtet, innerhalb der Geltungsdauer ihrer Lizenz eine von der LTK anerkannte Fortbildungsmaßnahme zu besuchen, damit die Geltungsdauer ihrer Lizenz verlängert werden kann. Die von der Kommission durchgeführten Fortbildungslehrgänge sind anerkannte Fortbildungsmaßnahmen.
Fortbildungsmaßnahmen beim DBB oder dessen Landesverbänden gelten dann entsprechend, wenn die Lehrinhalte auch auf RBB anwendbar sind.

4. Der Umfang eines Fortbildungslehrgangs beträgt 20 LE. Er findet in der Regel an einem Wochenende Samstag und Sonntag statt. Anreisetag ist der Freitag.

5. Die Termine für Fortbildungslehrgänge werden in der AKTLELL und auf der Homepage des Fachbereichs www.drs-rollstuhlbasketball.de veröffentlicht.

6. Die in der Ausschreibung für die Fortbildung vorgegebenen Lehreinheiten sind verpflichtend und müssen vollständig erfüllt werden.
Bei verspäteter Teilnahme am Lehrgang oder vorzeitige Beendigung des Lehrgangs werden nur die tatsächlich erfüllten Stunden angerechnet.
Bei nicht erfüllten Sollstunden, müssen zusätzlich Lehrgänge besucht werden, bis das vorgeschriebene Soll erfüllt ist.

7. Von der LTK werden Fortbildungsmaßnahmen des DBS und seiner Landesverbände, des DBB und seiner Landesverbände sowie des DRS anerkannt, wenn die Lehrinhalte auf RBB anwendbar sind. Die betreffenden Fortbildungsmaßnahmen werden ggf. in der Ausschreibung der LTK aufgeführt.

8. Falls kurzfristig Fortbildungsmaßnahmen von o. g. Institutionen angesetzt werden, kann ein Lizenzinhaber die Anerkennung dieser Maßnahme bei der Geschäftsstelle der LTK formlos beantragen. Dazu sind die Ausschreibung und die Lehrinhalte der betreffenden Maßnahme vorzulegen.

III. Anrechenbarkeit von Ausbildungsteilen der Lizenzen untereinander

1. Allgemein
Die Rangfolge von Grundlagenschein Basis und Lizenz C-RBB und Lizenz B-RBB ist hierarchisch geordnet. Dabei ist der Grundlagenschein die rangniedrigste Lizenz und die Lizenz B-RBB die ranghöchste Lizenz. Entsprechend dazu die Ausbildungsteile, die durch die entsprechende Nummerierung 1. – 4. dargestellt wird.
Bewerbern für eine Folgeausbildung können nur dann Ausbildungsteile angerechnet werden, wenn sie im Besitz der gültigen Ausgangslizenz sind.

2. Anrechenbarkeit Ausbildung GLS Ki. / Ju

2.1. Teil 1 der Ausbildung zum GLS RBB Kinder- und Jugendsport, zum GLS RBB Basis und zur Lizenz Trainer C-RBB ist für alle gleich.

2.2. Teil 2 der Ausbildung zum GLS RBB Ki. / Ju unterscheidet sich von dem zur Ausbildung für den GLS RBB Basis und der Lizenz C-RBB. Er ist spezifisch auf die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich ausgerichtet.

2.3. Anrechenbar für die Ausbildung zum GLS Ki. / Ju ist dem zufolge nur der Teil 1 bei Inhabern des GLS RBB Basis und die Lizenz C-RBB.

3. Anrechenbarkeit Ausbildung GLS RBB Basis, Lizenz C-RBB, B-RBB

3.1 Inhabern des gültigen GLS Ki./ Ju. wird bei der Ausbildung zum GLS RBB Basis und zur Lizenz C-RBB der Teil 1 angerechnet, so dass sie nur noch Teil 2 bzw. Teil 2 -4 erfüllen müssen.

3.2 Inhabern des gültigen GLS RBB Basis haben bei ihrer Ausbildung die Teile 1 und 2 erfüllt. Um die Lizenz C-RBB zu erwerben, müssen sie die Teile 3 und 4 erfolgreich abschließen.

3.3 Der Besitz der gültigen Lizenz C-RBB ist Voraussetzung, um die Lizenz B-RBB erwerben zu können.

4. Fachübungsleiter REHA
Die Teile 1 und 2 der Ausbildungsgänge umfassen 75 Lehreinheiten. Im entsprechenden Umfang sind sie anrechenbar auf die Ausbildung für die Ausbildung zum Fachübungsleiter REHA des DBS bzw. des DRS.
Das bedeutet: Inhabern des Grundlagenscheins RBB Kinder- und Jugendsport, des Grundlagenscheins RBB Basis und der Lizenz Trainer C-RBB werden 75 der insgesamt 120 Lehreinheiten für den Erwerb Fachübungsleiter REHA erlassen.

4.2. In umgekehrter Richtung kann nichts angerechnet werden:
Inhabern des Fachübungsleiters REHA können bei den Ausbildungsgängen keine Ausbildungsteile des FB RBB erlassen werden.

4.3. Die sportartspezifische Lizenz Fachübungsleiter REHA ist gegenüber den Kostenträgern abrechnungsfähig.

4.4. Ansprechpartner für die Ausbildung zum sportartspezifischen Fachübungsleiter REHA sind die

  • DRS – Geschäftsstelle, Email: DRSeV@t-online.de Mandy Laicht, Friedrich-Alfred-Straße 10, 47055 Duisburg 0203-71 74 180, 0203-71 74 181 FAX
  • DBS – Geschäftsstelle, Email: woelk@dbs-npc.de Holger Woelk, Friedrich-Alfred-Straße 10, 47055 Duisburg 0203-71 74 170 d, 0203-71 74 178 FAX
  • Landesverbände des DBS, Anschriften etc. zu erfragen bei der DBS-Geschäftsstelle.

IV. Nachweis der Ausbildung / der Fortbildung, Vorlagen

1. Allgemeines
Die Teilnehmer eines Ausbildungsganges erhalten mit dem Abschluss der Ausbildung neben der Lizenz als Nachweis für die Ausbildung, auch ein sog. Arbeitsheft. In das Arbeitsheft kann der Inhaber seine Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnamen und anderes eintragen bzw. eintragen und beglaubigen lassen. So, wie die Lizenz als Nachweis für die Ausbildung gilt, kann mit dem Arbeitsheft die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Dieser Nachweis dient neben anderem auch dazu, unter gegebenen Voraussetzungen die Geltungsdauer einer Lizenz zu verlängern.

2. Ausstellung von Lizenz und Arbeitsheft

2.1. Lizenzen

2.1. 1 Die GLS RBB Ki- / Ju und RBB Basis werden durch die LTK ausgestellt und vergeben.

2.1.2 Die Lizenz Trainer C - RBB wird nach Absprache mit dem DBS durch die LTK des Fachausschusses RBB ausgestellt und vergeben.

2.1.3 Die Lizenz Trainer B – RBB wird voraussichtlich analog zur Lizenz C-RBB ausgestellt und vergeben. Die Modalitäten müssen noch festgelegt werden.

2.2 Arbeitsheft
Das Arbeitsheft wird einheitlich für alle von der LTK ausgestellt und vergeben.

3. Fortbildung

3.1. Die Aus- und Fortbildung wird in dem o.a. Ausbildungsheft des FB RBB bescheinigt.

3.2. Das persönliche Ausbildungsheft enthält die Registriernummern der Grundlagenscheine RBB bzw. die Lizenznummer der Lizenz Trainer C-RBB bzw. B-RBB.

3.3. Das Ausbildungsheft hat im eigentlichen Sinne keinen amtlichen Charakter und kann demzufolge nicht als Lizenzersatz dienen.

3.4. Das Ausbildungsheft kann aus den vorgenannten Gründen nicht als Legitimation für den Trainer im Spielbetrieb des RBB, für die nicht vorhandene Lizenz, anerkannt werden.

4. Vorlage zum Nachweis
Der Inhaber des Ausbildungsheftes kann die Bescheinigung der Aus- / Fortbildung zu folgenden Zwecken verwenden:

4.1.1 Zur Vorlage beim DRS und bei den Landesverbänden des DBS zur Anrechnung auf die Ausstellung / Verlängerung der sportartspezifischen Fachübungsleiterlizenz Reha.

4.1.2. Zur Vorlage beim DBS zur Anrechnung auf die Ausstellung / Verlängerung einer Trainerlizenz.

gez.: Friedrich Pollmann,
Vorsitzender der LTK
Stand: 27.12.2008