Hinweise zum Erwerb und zur Geltungsdauer von
Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport,
Grundlagenschein RBB Basis, Lizenz Trainer C-RBB
und Lizenz Trainer B-RBB sowie Anrechenbarkeit von Vorbildung
I. Lizenzen
II. Geltungsdauer, Gültigkeit, Fortbildung, Verlängerung
III. Anrechenbarkeit von Lizenzen
IV. Nachweis von Aus- und Fortbildung
I. Lizenzen
1. Der FB Rollstuhlbasketball bietet den Erwerb folgender
Lizenzen an:
1.1 Grundlagenschein Rollstuhlbasketball Kinder- und Jugendsport
1.2 Grundlagenschein Rollstuhlbasketball Basis
1.3 Lizenz Trainer C - Rollstuhlbasketball
1.4 Lizenz Trainer B - Rollstuhlbasketball
2. Aufgabenbereich, Ausbildung, Ausbildungsdauer
Der Aufgabenbereich, die Art und die Dauer der Ausbildung sind von
der jeweiligen Lizenz abhängig.
2.1 Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport (GLS
RBB Ki-/Ju)
Dieser Grundlagenschein ist für Trainer gedacht, die ausschließlich
im Kinder- und Jugendbereich verantwortlich tätig sind. Er
gilt in keinem anderen Bereich.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 75 Lehreinheiten (LE)
à 45 Minuten und findet an zwei Wochenenden mit jeweils 30
LE statt. Für die Hospitation und die schriftliche Hausarbeit
sind 15 LE bestimmt. Beides ist verpflichtend vorgeschrieben und
muss in Verbindung mit Teil 1 abgeleistet werden. Bei Mängeln
in der Hausarbeit muss diese entsprechend nachgebessert werden;
ggf. hat eine Negativleistung Auswirkung auf die weitere Teilnahme
an der Ausbildung.
Der Teil 2 ist inhaltlich spezifisch auf die Jugendarbeit ausgerichtet.
Nach der Teilnahme an Teil 2 wird dem betreffenden Kandidaten der
Grundlagenschein RBB Ki/Ju ausgehändigt
Der Teil 1 gleicht inhaltlich der Ausbildung zum Grundlagenschein
RBB Basis und der Lizenz C-RBB. Deswegen brauchen Inhaber dieser
beiden Lizenzen nur noch an Teil 2 der Ausbildung zum GLS Ki.- /
Ju mit zu machen.
2.2 Grundlagenschein RBB Basis (GLS RBB Basis)
Dieser Grundlagenschein berechtigt zum Trainieren und Coachen von
RBB-Mannschaften, die in Ligen unterhalb der Bundesliga spielen.
Gemäß der Lehr- und Trainerordnung (Handbuch RBB Seite
E-2) ist der Besitz des GLS RBB Basis Voraussetzung für das
Coaching solcher Mannschaften.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 75 Lehreinheiten (LE)
à 45 Minuten und findet an zwei Wochenenden mit jeweils 30
LE statt. Für die Hospitation und die schriftliche Hausarbeit
sind 15 LE bestimmt. Beides ist verpflichtend vorgeschrieben und
muss in Verbindung mit Teil 1 abgeleistet werden. Bei Mängeln
in der Hausarbeit muss diese entsprechend nachgebessert werden;
ggf. hat eine Negativleistung Auswirkung auf die weitere Teilnahme
an der Ausbildung.
Mit der Teilnahme an Teil 2 muss ein Kandidat eine schriftliche
Prüfung ablegen. Bei Bestehen dieser Prüfung wird dem
betreffenden Kandidaten der Grundlagenschein RBB Basis ausgehändigt.
2.3. Lizenz Trainer C-RBB
Diese Lizenz berechtigt zum Trainieren und Coachen aller RBB-Mannschaften.
Ihr Besitz ist Voraussetzung für das Coaching von Bundesligamannschaften.
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 120 Lehreinheiten (LE)
à 45 Minuten und findet an vier Wochenenden statt. Für
die Hospitation und die schriftliche Hausarbeit sind 15 LE bestimmt.
Beides ist verpflichtend vorgeschrieben und muss in Verbindung mit
Teil 1 abgeleistet werden. Bei Mängeln in der Hausarbeit muss
diese entsprechend nachgebessert werden; ggf. hat eine Negativleistung
Auswirkung auf die weitere Teilnahme an der Ausbildung.
Am vierten Lehrgangswochenende, mit Teil 4 der Ausbildung, wird
die Prüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem theoretischen
und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung wird dem
betreffenden Kandidaten die C-Lizenz ausgehändigt.
2.3.1 Für Inhaber des Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport
verkürzt sich die Ausbildung zur Lizenz Trainer C-RBB um den
Teil 1, d.h., ihre Ausbildung beginnt mit Teil 2.
2.3.2 Für Inhaber des Grundlagenscheins RBB Basis verkürzt
sich die Ausbildungszeit zur Lizenz Trainer C-RBB um die Teile 1
und 2, d.h., ihre Ausbildung beginnt mit Teil 3.
2.3.3 Sportspezifische Vorbildung, Sportstudium und/oder DBB-Lizenz,
ermöglichen eine Verkürzung der Ausbildungszeit zur Lizenz
Trainer C-RBB. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die Geschäftsstelle
der Lehr- und Trainerkommission (LTK) (RBB - Handbuch Seite A-4
/ LTK) zu richten. Entsprechende schriftliche Nachweise sind dem
Antrag beizufügen.
2.3.4 In Verbindung mit der Kooperation mit dem DBB wird die Ausbildung
zur Lizenz C des DBB anerkannt. Um diese Lizenz für den Bereich
DRS-RBB vollgültig übertragen zu können, ist eine
RBB spezifische Zusatzausbildung erforderlich. Die genauen Bedingungen
dazu werden derzeit ausgearbeitet und rechtzeitig bekannt gegeben.
2.4 Lizenz Trainer B-RBB
Die Genehmigung des DBS zur Ausbildung zum Trainer B-RBB liegt vor.
Zurzeit werden von der LTK die notwendigen Regularien erarbeitet.
Das betrifft auch die beim DBB schon erworbenen Lizenzen.
2.5 Allgemeiner Hinweis:
Wie oben angeführt, sind Hospitation und schriftliche Hausarbeit
Pflicht und Bestandteil der Ausbildung. Die Kandidaten müssen
sich die Hospitation vom gastgebenden Verein schriftlich bestätigen
lassen. Diese Bestätigung hat den Charakter einer Urkunde.
Die schriftlichen Hausarbeiten werden von den Ausbildungsreferenten
durchgesehen und bewertet. Genügt die Hausarbeit nicht den
Anforderungen, ist sie entsprechend nachzubessern.
Achtung: Hausarbeiten im PDF-Format werden nicht akzeptiert.
3. Ausschreibung, Termine, Gebühren,
Anmeldung
3.1 Jährlich und/oder bei Bedarf werden die einzelnen Ausbildungsgänge
angeboten und ausgeschrieben. Die Ausschreibungen mit den jeweiligen
Terminen werden in der AKTLELL und auf der Homepage www.drs-rollstuhlbasketball.de
frühzeitig veröffentlicht.
Auskünfte erteilt außerdem die Geschäftsstelle der
LTK.
3.2 Die zu den Ausbildungsgängen genannten Termine sind verbindlich.
Die damit verbundenen LE sind Sollstunden und müssen vollständig
erfüllt werden. Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.
In gesondert gelagerten Fällen wird eine Individualentscheidung
getroffen. Solche Entscheidungen haben in jedem Fall Ausnahmecharakter.
Rechtsansprüche Dritter können daraus nicht abgeleitet
werden.
3.3 Die ausgeschriebenen Ausbildungsgänge sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr wird mit der Ausschreibung bekannt
gegeben. Mit der Anmeldung wird die Gebühr zur Zahlung fällig.
3.4 Die Teilnehmerzahl für ein Lehrgangswochenende ist begrenzt.
Rechtzeitiges Anmelden wird deshalb angeraten.
3.5 Die Anmeldung zu einem Ausbildungsgang ist ein verbindliches
Rechtsgeschäft. Deshalb werden ausschließlich nur solche
Anmeldungen anerkannt und sind damit gültig, die mit dem zur
Verfügung gestellten Anmeldeformulars vorgenommen werden. Dabei
müssen die ausgefüllten Formulare in einer dem WORD-Format
entsprechenden Ausführung zur Verfügung gestellt werden.
Formulare als PDF-Datei werden nicht akzeptiert.
Das jeweils aktualisierte Format des Formulars wird in der AKTLELL
veröffentlicht und/oder kann von der Homepage des FB RBB www.drs-rollstuhlbasketball.de
heruntergeladen werden.
4. Durchführung und Dauer der Lehrgangsteile, Sonstiges
4.1 Ein Lehrgangswochenende in der Ausbildung beginnt Freitagnachmittag
und endet Sonntagmittag. Die Teilnehmer sind verpflichtet, so rechtzeitig
anzureisen, dass der Lehrgang pünktlich beginnen kann. Verspätete
Anreise und/oder vorzeitige Abreise können grundsätzlich
nicht toleriert werden.
4.2 Unterbrechung der Ausbildung
4.2.1 Ein Teilnehmer erkrankt und kann die Ausbildung nicht fortsetzen.
Dafür ist ein ärztliches Attest als Nachweis erforderlich.
Die Ausbildung muss unmittelbar im darauf folgenden Jahr mit den
noch nicht erfüllten Teilen fortgesetzt werden.
4.2.2 Für hier nicht genannte, glaubhaft gemachte Ereignisse
wird eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ausschließlich
für den zu behandelnden Fall gilt.
4.3 Lehrgangsgebühren
Bei den unter 4.1 genannten Fällen wird er Rest der verbliebenen
Lehrgangsgebühr gutgeschrieben. Die Rückzahlung von Lehrgangsgebühren
ist grundsätzlich nicht möglich.
Teilnehmer, die unberechtigt einen Lehrgang nicht regelkonform beenden,
bzw. nach einer Unterbrechung nicht fortsetzen, haben keinen Rechtsanspruch
auf Rückzahlung restlicher Gebühren.
4.4 Die Ausbildung zum GLS Ki-/Ju wird von der Lehr- und Trainerkommission
organisatorisch und administrativ begleitet. Die fachspezifische
Ausbildung erfolgt durch Referenten der Kommission Kinder- und Jugendsport.
4.5 Bei der Ausbildung zum sportartspezifischen Fachübungsleiter
Reha (FÜL-Reha) werden 75 LE der Trainerausbildung RBB anerkannt,
dadurch verkürzt sich die Ausbildung zum ÜL-Reha entsprechend.
Näheres dazu in Abschnitt "III." weiter unten. Weitere
Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen des DRS bzw. DBS
und die Geschäftsstelle der LTK.
II. Geltungsdauer, Gültigkeit, Fortbildung,
Verlängerung der Geltungsdauer
1. Die Geltungsdauer der Grundlagenscheine und Lizenzen beträgt
vier Jahren. Sie beginnt in dem Jahr, in dem die jeweiligen Grundlagenscheine
und Lizenzen erworben wurden. Sie endet am 30.06. des vierten Jahres
der Geltungsdauer.
Beispiel: Erwerb in 2005, Ende am 30.06.2009
Diese Regelung gewährleistet die verwaltungstechnische Vereinfachung
und Übersichtlichkeit der Gültigkeitskontrolle, vor allem
für die Spieleiter. Trainer, die zu Saisonbeginn mit der Mannschaft
gemeldet werden, müssen eine gültige Lizenz haben. Können
sie keine gültige Lizenz vorweisen, dürfen sie nicht als
lizenzierter Trainer der Mannschaft gemeldet werden.
2. Nach dem Ablauf der Gültigkeit einer Lizenz kann ein Verein
den Inhaber der ungültigen Lizenz für keinen der dem Verfallsdatum
folgenden Wettbewerbe als lizenzierten Trainer melden. Meldungen
von Trainern mit ungültiger Lizenz, gelten als nicht erfolgt.
Steht dem Verein für die betreffende Mannschaft kein Trainer
mit gültiger Lizenz zur Verfügung, muss er eine Übergangslizenz
erwerben und diese im MMB angeben.
3. Lizenzinhaber sind verpflichtet, innerhalb der Geltungsdauer
ihrer Lizenz eine von der LTK anerkannte Fortbildungsmaßnahme
zu besuchen, damit die Geltungsdauer ihrer Lizenz verlängert
werden kann. Die von der Kommission durchgeführten Fortbildungslehrgänge
sind anerkannte Fortbildungsmaßnahmen.
Fortbildungsmaßnahmen beim DBB oder dessen Landesverbänden
gelten dann entsprechend, wenn die Lehrinhalte auch auf RBB anwendbar
sind.
4. Der Umfang eines Fortbildungslehrgangs beträgt 20 LE.
Er findet in der Regel an einem Wochenende Samstag und Sonntag statt.
Anreisetag ist der Freitag.
5. Die Termine für Fortbildungslehrgänge werden in der
AKTLELL und auf der Homepage des Fachbereichs www.drs-rollstuhlbasketball.de
veröffentlicht.
6. Die in der Ausschreibung für die Fortbildung vorgegebenen
Lehreinheiten sind verpflichtend und müssen vollständig
erfüllt werden.
Bei verspäteter Teilnahme am Lehrgang oder vorzeitige Beendigung
des Lehrgangs werden nur die tatsächlich erfüllten Stunden
angerechnet.
Bei nicht erfüllten Sollstunden, müssen zusätzlich
Lehrgänge besucht werden, bis das vorgeschriebene Soll erfüllt
ist.
7. Von der LTK werden Fortbildungsmaßnahmen des DBS und seiner
Landesverbände, des DBB und seiner Landesverbände sowie
des DRS anerkannt, wenn die Lehrinhalte auf RBB anwendbar sind.
Die betreffenden Fortbildungsmaßnahmen werden ggf. in der
Ausschreibung der LTK aufgeführt.
8. Falls kurzfristig Fortbildungsmaßnahmen von o. g. Institutionen
angesetzt werden, kann ein Lizenzinhaber die Anerkennung dieser
Maßnahme bei der Geschäftsstelle der LTK formlos beantragen.
Dazu sind die Ausschreibung und die Lehrinhalte der betreffenden
Maßnahme vorzulegen.
III. Anrechenbarkeit von Ausbildungsteilen der
Lizenzen untereinander
1. Allgemein
Die Rangfolge von Grundlagenschein Basis und Lizenz C-RBB und Lizenz
B-RBB ist hierarchisch geordnet. Dabei ist der Grundlagenschein
die rangniedrigste Lizenz und die Lizenz B-RBB die ranghöchste
Lizenz. Entsprechend dazu die Ausbildungsteile, die durch die entsprechende
Nummerierung 1. – 4. dargestellt wird.
Bewerbern für eine Folgeausbildung können nur dann Ausbildungsteile
angerechnet werden, wenn sie im Besitz der gültigen Ausgangslizenz
sind.
2. Anrechenbarkeit Ausbildung GLS Ki. / Ju
2.1. Teil 1 der Ausbildung zum GLS RBB Kinder- und Jugendsport,
zum GLS RBB Basis und zur Lizenz Trainer C-RBB ist für alle
gleich.
2.2. Teil 2 der Ausbildung zum GLS RBB Ki. / Ju unterscheidet sich
von dem zur Ausbildung für den GLS RBB Basis und der Lizenz
C-RBB. Er ist spezifisch auf die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich
ausgerichtet.
2.3. Anrechenbar für die Ausbildung zum GLS Ki. / Ju ist dem
zufolge nur der Teil 1 bei Inhabern des GLS RBB Basis und die Lizenz
C-RBB.
3. Anrechenbarkeit Ausbildung GLS RBB Basis, Lizenz C-RBB,
B-RBB
3.1 Inhabern des gültigen GLS Ki./ Ju. wird bei der Ausbildung
zum GLS RBB Basis und zur Lizenz C-RBB der Teil 1 angerechnet, so
dass sie nur noch Teil 2 bzw. Teil 2 -4 erfüllen müssen.
3.2 Inhabern des gültigen GLS RBB Basis haben bei ihrer Ausbildung
die Teile 1 und 2 erfüllt. Um die Lizenz C-RBB zu erwerben,
müssen sie die Teile 3 und 4 erfolgreich abschließen.
3.3 Der Besitz der gültigen Lizenz C-RBB ist Voraussetzung,
um die Lizenz B-RBB erwerben zu können.
4. Fachübungsleiter REHA
Die Teile 1 und 2 der Ausbildungsgänge umfassen 75 Lehreinheiten.
Im entsprechenden Umfang sind sie anrechenbar auf die Ausbildung
für die Ausbildung zum Fachübungsleiter REHA des DBS bzw.
des DRS.
Das bedeutet: Inhabern des Grundlagenscheins RBB Kinder- und Jugendsport,
des Grundlagenscheins RBB Basis und der Lizenz Trainer C-RBB werden
75 der insgesamt 120 Lehreinheiten für den Erwerb Fachübungsleiter
REHA erlassen.
4.2. In umgekehrter Richtung kann nichts angerechnet werden:
Inhabern des Fachübungsleiters REHA können bei den Ausbildungsgängen
keine Ausbildungsteile des FB RBB erlassen werden.
4.3. Die sportartspezifische Lizenz Fachübungsleiter REHA
ist gegenüber den Kostenträgern abrechnungsfähig.
4.4. Ansprechpartner für die Ausbildung zum sportartspezifischen
Fachübungsleiter REHA sind die
- DRS – Geschäftsstelle, Email: DRSeV@t-online.de Mandy
Laicht, Friedrich-Alfred-Straße 10, 47055 Duisburg 0203-71
74 180, 0203-71 74 181 FAX
- DBS – Geschäftsstelle, Email: woelk@dbs-npc.de Holger
Woelk, Friedrich-Alfred-Straße 10, 47055 Duisburg 0203-71
74 170 d, 0203-71 74 178 FAX
- Landesverbände des DBS, Anschriften etc. zu erfragen bei
der DBS-Geschäftsstelle.
IV. Nachweis der Ausbildung / der Fortbildung,
Vorlagen
1. Allgemeines
Die Teilnehmer eines Ausbildungsganges erhalten mit dem Abschluss
der Ausbildung neben der Lizenz als Nachweis für die Ausbildung,
auch ein sog. Arbeitsheft. In das Arbeitsheft kann der Inhaber seine
Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnamen und anderes eintragen
bzw. eintragen und beglaubigen lassen. So, wie die Lizenz als Nachweis
für die Ausbildung gilt, kann mit dem Arbeitsheft die Teilnahme
an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Dieser
Nachweis dient neben anderem auch dazu, unter gegebenen Voraussetzungen
die Geltungsdauer einer Lizenz zu verlängern.
2. Ausstellung von Lizenz und Arbeitsheft
2.1. Lizenzen
2.1. 1 Die GLS RBB Ki- / Ju und RBB Basis werden durch die LTK
ausgestellt und vergeben.
2.1.2 Die Lizenz Trainer C - RBB wird nach Absprache mit dem DBS
durch die LTK des Fachausschusses RBB ausgestellt und vergeben.
2.1.3 Die Lizenz Trainer B – RBB wird voraussichtlich analog
zur Lizenz C-RBB ausgestellt und vergeben. Die Modalitäten
müssen noch festgelegt werden.
2.2 Arbeitsheft
Das Arbeitsheft wird einheitlich für alle von der LTK ausgestellt
und vergeben.
3. Fortbildung
3.1. Die Aus- und Fortbildung wird in dem o.a. Ausbildungsheft
des FB RBB bescheinigt.
3.2. Das persönliche Ausbildungsheft enthält die Registriernummern
der Grundlagenscheine RBB bzw. die Lizenznummer der Lizenz Trainer
C-RBB bzw. B-RBB.
3.3. Das Ausbildungsheft hat im eigentlichen Sinne keinen amtlichen
Charakter und kann demzufolge nicht als Lizenzersatz dienen.
3.4. Das Ausbildungsheft kann aus den vorgenannten Gründen
nicht als Legitimation für den Trainer im Spielbetrieb des
RBB, für die nicht vorhandene Lizenz, anerkannt werden.
4. Vorlage zum Nachweis
Der Inhaber des Ausbildungsheftes kann die Bescheinigung der Aus-
/ Fortbildung zu folgenden Zwecken verwenden:
4.1.1 Zur Vorlage beim DRS und bei den Landesverbänden des
DBS zur Anrechnung auf die Ausstellung / Verlängerung der sportartspezifischen
Fachübungsleiterlizenz Reha.
4.1.2. Zur Vorlage beim DBS zur Anrechnung auf die Ausstellung
/ Verlängerung einer Trainerlizenz.
gez.: Friedrich Pollmann,
Vorsitzender der LTK
Stand: 27.12.2008
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