Ausschreibung für die Ausbildung von Trainern RBB 2013
1. Allgemeines
Die LTK bietet auf der Basis der Bedingungen des Jahres 2012 für das Jahr 2013 wieder Ausbildungsgänge für die Ausbildung von Trainer RBB an. Die Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft (VBG) wird die in 2012 geschlossen Kooperation in 2013 fortsetzen, was bedeutet, sie wird die Ausbildungsgänge finanziell unterstützen. Damit werden auch wieder die Ausbildungsinhalte um die Lehrinhalte der VBG erweitert. Dem entsprechend können individuelle Ansprüche nur eingeschränkt geltend gemacht werden.
Weiterhin gelten aber grundsätzlich die "Bestimmungen für die Aus- und Fortbildung"!
Als Quintessenz des Ausbildungsjahres 2012 und auch der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre bei der Ausbildung zur
Lizenz C – Trainer Leistungssport Behindertensport Rollstuhlbasketball
hat die LTK folgendes beschlossen:
1. Es werden grundsätzlich keine Ausbildungszeiten mehr erlassen.
2. Die vorgesehenen Wochenenden / Ausbildungsteile dienen ausschließlich der Lehre.
3. Für die Abschlussprüfung zum Erwerb der Lizenz C-RBB wird zusätzlich ein Wochenende, als eigenständiger Termin, eingerichtet. Dieser Termin findet frühesten vier Wochen nach Teil 4 statt.
4. Die Prüfung in Teil 2, die als Abschluss zum Erwerb des Grundlagenscheins RBB Basis dient, muss von den Kandidaten für die Lizenz C-RBB ohne Nachprüfung bestanden werden
2. Ausbildung
In folgenden Kategorien soll ausgebildet werden:
2.1 Grundlagenschein Rollstuhlbasketball Kinder- und Jugendsport 75 LE
2 Wochenenden
2. 2 Grundlagenschein Rollstuhlbasketball Basis 75 LE
2 Wochenenden
2.3 Trainer Lizenz C-Leistungssport Behindertensport RBB 120 LE
4 Wochenenden zuzüglich eines Prüfungswochenendes
3. Ausbildungsumfang
Der Ausbildungsumfang entspricht den Vorgaben für die Ausbildung von Trainern des FB RBB, aktuell ergänzt durch die unter Punkt 1. aufgeführten Punkte des Beschlusses der LTK.
Im Einzelnen dazu folgendes:
3.1 Grundlagenschein RBB Kinder und Jugendsport (GLS RBB Ki-/Ju) 75 LE
Der Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport ist ein spezifisch auf die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen als Nachwuchsspieler im Rollstuhlbasketball ausgerichteter Ausbildungsgang.
Der Ausbildungsgang umfasst Teil 1 und Teil 2 der Ausbildung Trainer Kinder und Jugendsport im RBB mit insgesamt 75 Lerneinheiten (LE).
Dabei ist der Teil 1 identisch mit dem der Ausbildungsgänge Trainer GLS RBB Basis und Lizenz C-RBB und findet am selben Termin statt.
Der Teil 2 unterscheidet sich, er ist ein spezifisch auf Kinder- und Jugend-Rollstuhlbasketball ausgerichteter Ausbildungsteil und findet an einem anderen Termin statt.
Dieser Teil 2 wird in Zusammenarbeit mit der Kommission 4, Kinder- und Jugendsport, durchgeführt! Er ist auch nicht Bestandteil der o. a. Kooperation, d.h., für Teil 2 müssen die üblichen Lehrgangsgebühren entrichtet werden!
Die Ausstellung des Grundlagenscheins RBB Ki-/Ju erfolgt durch die Geschäftsstelle der LTK.
3.2 Grundlagenschein RBB Basis (GLS RBB Basis) 75 LE
Der Grundlagenschein RBB Basis ist leistungsorientiert und die Vorstufe zur Lizenz C-Trainer Leistungssport Behindertensport RBB. Durch die entsprechenden Bestimmungen ist sein Geltungsbereich im Pflichtspielbetrieb des FB RBB begrenzt auf die Ligen unterhalb der Bundesliga.
Der Ausbildungsgang umfasst Teil 1 und Teil 2 der Ausbildung Trainer GLS RBB Basis mit insgesamt 75 Lerneinheiten (LE) und findet an zwei Wochenenden statt. Die beiden Teile sind inhaltlich identisch mit denen des Ausbildungsgangs zur Lizenz C-Leistungssport Behindertensport RBB.
Den Abschluss der Ausbildung bildet am Ende von Teil 2 eine vorgegebene theoretische Prüfung. Dabei müssen Fragen eines Prüfungskataloges richtig beantwortet werden.
Das Ergebnis der Prüfung wirkt sowohl für in den Bereich Grundlagenschein RBB, wie auch in den Bereich Lizenz C-RBB.
D.h.:
3.2.1 Kandidaten für den Erwerb des Grundlagenscheins RBB Basis, die die Prüfung nicht bestehen, können erst im Folgejahr erneut an einer Prüfung teilnehmen.
3.2.2 Die Kandidaten für den Erwerb der Lizenz C-RBB, die die Prüfung nicht bestehen, können an der weiteren Teilnahme an der Ausbildung für die Lizenz C – RBB nicht mehr teilnehmen. Sie müssen den Ausbildungsgang im Folgejahr oder später neu beginnen.
Die Ausstellung des Grundlagenscheins RBB Basis erfolgt durch die Geschäftsstelle der LTK.
3.3 Lizenz C – Trainer Leistungssport Behindertensport RBB (C-RBB) 120 LE
Die Lizenz C-RBB ist leistungsorientiert. Sie ist Voraussetzung für die Betreuung und das Coaching von Mannschaften der obersten Spielklassen, der Bundesliga, im Pflichtspielbetrieb des FB RBB. Demnach müssen Trainer von Mannschaften, die an Pflichtspielen der Bundesliga teilnehmen wollen, im Besitz einer gültigen Lizenz C – RBB sein.
Der Geltungsbereich erstreckt sich jedoch auf alle Ligen im Pflichtspielbetrieb.
Der Ausbildungsgang umfasst die Teile 1 bis 4 der Ausbildung Trainer Lizenz C-RBB mit insgesamt 120 Lerneinheiten (LE), dazu zusätzlich Teil 5 als Prüfungstermin. Außerdem ist ein gültiger Nachweis über die Ableistung eines „Erste-Hilfe-Kursus“ vorzulegen.
Die vorgenannten Teile der Ausbildung finden jeweils an einem Wochenende statt.
Den Abschluss der Ausbildung bilden eine theoretische und anschließend eine praktische Prüfung, die in beiden Bereichen bestanden werden muss. Dazu der Hinweis auf Punkt 3.2.2 des Ausbildungsgangs Grundlagenschein RBB Basis.
Wird die theoretische Prüfung nicht bestanden, ist eine weitere Teilnahme an der Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Für den Teil 5, Prüfungswochenende, müssen die üblichen Lehrgangsgebühren entrichtet werden.
Die Ausgabe der Lizenz C-RBB erfolgt durch den DBS an den jeweiligen Erwerber, jedoch nur dann, wenn der geforderte gültige Nachweis „Erste Hilfe“ vorgelegt wird.
4. Ausbildungsinhalte
4.1 Allgemeines
Die Ausbildungsinhalte für die Ausbildung in den angebotenen Trainerkategorien sind in den „Bestimmungen für die Ausbildung von Trainern RBB“ ausführlich dargestellt. Sie können dort dezidiert nachgelesen werden.
Hier sind nur punktuelle Erklärungen aufgeführt.
4.2 Ausbildungsteile und Umfang
4.2.1 Die Ausbildungsteile der einzelnen Trainerkategorien bauen entsprechend ihrer Klassifizierung hierarchisch aufeinander auf. Basis ist der Grundlagenschein RBB Basis mit Teil 1 und 2 sowie abschließender theoretischer Prüfung. Darauf aufbauend folgt die Lizenz C – Trainer Leistungssport Behindertensport RBB mit den zusätzlichen Teilen 3 und 4 sowie dem Prüfungsteil 5. Abschluss bildet hier eine theoretische und praktische Prüfung.
Eine Unterscheidung bildet der Grundlagenschein RBB Kinder- und Jugendsport im Teil 2 des Ausbildungsgangs. Dieser Teil 2 ist, wie o. a. auf die spezifischen Belange des Kinder und Jugendsports im RBB ausgerichtet und wird an einem separaten Termin durchgeführt.
4.2.2 Ein Wochenende als Teil des Ausbildungsgangs beginnt freitags um 18:00 Uhr und endet sonntags um 13:30 Uhr.
4.3 Bestandteile Ausbildungsgänge bzw. gemeinsame Zusatzaufgaben
4.3.1 Hinweis
Die Ausbildungsteile 1, 2, 3 und 4 sind ausnahmslos Lerneinheiten. Die hierbei zu vermittelnden Lehrinhalte sollen unbeeinflusst gelehrt werden können. Daraus ergibt sich für die Ausbildung Lizenz C-RBB ein separates Wochenende zur Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen.
4.3.2 Teil 1
Gemeinsamer Bestandteil der Ausbildung aller drei Trainerkategorien ist eine erfolgreiche Hausarbeit nach vorgegebenem Thema und die Ableistung einer Hospitation bei einem fremden Verein. Die Hausarbeit muss bis zu einem vorgegebenen Termin vor dem folgenden Teil 2 ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dabei ist ggf. mit Nacharbeiten und/oder Korrekturen zu rechnen. Genaueres wird am Lehrwochenende bekannt gegeben. Die Hospitation sollte grundsätzlich ebenfalls zwischen Teil 1 und Teil 2 abgeleistet werden. Auch hier wird genaueres am Lehrwochenende bekannt gegeben.
Die beiden Arbeiten werden mit insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) auf die Ausbildungszeit, des jeweiligen Ausbildungsgangs angerechnet. Dabei entfallen auf die Hausarbeit 9 LE und auf die Hospitation 6 LE.
4.3.3 Teil 5
Der Teil 5 ist ausschließlich Prüfungswochenende. An diesem Wochenende wird die theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.
Bei der theoretischen Prüfung müssen Fragen eines Prüfungskataloges richtig beantwortet werden. In der praktischen Prüfung muss der Kandidat das Thema seiner Lehrprobe praktisch vorführen. Diese Vorführung wird bewertet.
In beiden Kategorien müssen 70% der möglichen Punktzahl erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen. Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung bestanden werden muss, um an der praktischen Prüfung teilnehmen zu können.
4.3.4 Nachweis Erste Hilfe
Für die Erteilung der Trainerlizenz ist der Nachweis eines 16‐stündigen Erste-Hilfe‐Kurses erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre sein darf.
4.3.5 Wiederholung nichtbestandener Prüfungen
Wird eine maßgebende Prüfung nicht bestanden, müssen im Folgejahr die maßgebenden Ausbildungsteile wiederholt werden. Bei der Prüfung in Teil 2 des Ausbildungsgangs muss die Ausbildung neu begonnen werden. Bei der Prüfung in Teil 5 sind 2 Teile des Ausbildungsgangs zu wiederholen.
5. Kosten
5.1 Lehrgangsgebühren
5.1.1 Die VBG übernimmt, wie im Vorjahr, bei allen 4 Ausbildungswochenenden sowie dem zugehörigen Erste-Hilfe-Lehrgang die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
An- und Abreise
Fahrtkosten, die den Teilnehmern entstehen, werden u. U. von der VBG in Form einer Pauschale erstattet.
5.1.2 Ausgenommen von der vorstehenden Regelung sind der Teil 2 des Ausbildungsgangs Grundlagenschein RBB Kinder und Jugendsport (GLS Ki/Ju) und Teil 5, Prüfungswochenende, für die Lizenz C-RBB. Von diesen Teilnehmern wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 150,- € erhoben. Außerdem sind die Fahrtkosten zum Lehrort selbst zu tragen.
5.2 Lizenzen und Lehrmaterialien
Für die Lizenzierung der Bewerber und die zur Verfügung zu stellenden Lehrunterlagen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- je Bewerber und je Lehrwochenende erhoben.
Der Gesamtbetrag ist vom Verein des Bewerbers oder vom Bewerber selbst zu tragen.
5.3 Aufschlüsselung der Gebühren insgesamt wie folgt:
5.3.1 Lizenzen und Lehrmaterial 40,- € je Wochenende
5.3.2 Ausbildung GLS Ki-/Ju, Teil 2, 150,- € für das Wochenende
5.3.3 Prüfungswochenende Ausbildung C-RBB, Teil 5 150,- € für das Wochenende
5.4 Anmeldung und Zahlungsweise
5.4.1 Die unter 5.3 genannten Gebühren sind in einer Summe bis spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Ausbildungsgangs auf das unten genannte Konto des FB RBB zu überweisen. Dabei ist beim Stichwort „Verwendungszweck“ Name und Ausbildungsgang des jeweiligen Ausbildungsgangs zu benennen.
5.4.2 Die Anmeldung kann nur elektronisch über das Anmeldeformular auf der Homepage des FB RBB unter www.drs-rollstuhlbasketball.de durchgeführt werden. Der Modus hierbei ist selbsterklärend. Die Versendung des ausgefüllten Formulars erfolgt automatisch nach anklicken des dafür vorgesehenen Icons. Zum Ausdruck des Ausgefüllten Formulars ist ebenfalls ein entsprechendes Icon anzuklicken.
5.5 Stornokosten ab 01.01.2013
Die Anmeldungen sind verbindlich. Bei kurzfristigen Absagen behält sich die LTK vor, Stornogebühren in Höhe der entstandenen Kosten zu erheben, mindestens jedoch verfallen die Lehrgangsgebühren.
5.6 Bankverbindung FB RBB
DRS FA Basketball
Konto-Nr. 80 52 78 745
KSK Ostalb BLZ 614 500 50
6. Termine und Lehrort
Alle angebotenen Lehrgangswochenenden werden ausnahmslos in den Einrichtungen der "Manfred-Sauer-Stiftung" in Lobbach durchgeführt. Die im Terminplan aufgeführten Termine und die angegebenen Lehrorte sind von der VBG vorgegeben und verbindlich.
Die Veranstaltungen für den Nachweis "Erste-Hilfe" gilt in erster Linie für die Bewerber zur Lizenz C-RBB. Andere Bewerber, allerdings nur aus dem Ausbildungsgang 2013, können auch teilnehmen, sofern das Platzangebot ausreichend ist.
7. Anmeldung und Anmeldeschluss
7.1 Der LTK ist bewusst, dass der Teil 1 des Ausbildungsganges an einem Wochenende stattfindet, an dem u. U. auch andere Verpflichtungen stattfinden und deshalb potenzielle Bewerber Schwierigkeiten haben könnten, den Termin wahrzunehmen. Es sollten aber die kurzfristigen Einschränkungen gegen die langfristigen Vorteile aufgewogen werden.
7.2 Eine Anmeldung kann ab dem 01.01.2013 bei der Geschäftsstelle der LTK erfolgen. Dazu ist ausschließlich das dafür vorgegebene Anmeldeformular auf der Homepage zu verwenden. Die Modalitäten zum Ausfüllen und Versenden sind selbsterklärend. Auch ohne Unterschrift sind sie rechtsverbindlich und rechtsgültig.
7.3 Andere Formulare oder andere Formen der Anmeldung sind nicht gültig, werden nicht angenommen und nicht akzeptiert.
7.4 Mit der Anmeldung oder den Anmeldungen ist der Betrag der Gebühren entsprechend der Anmeldung auf das Konto des FB RBB zu überweisen. Bei Verzug der Zahlung um max. 14 Tage, wird eine Anmeldung ungültig.
7.5 Die Bankverbindung ist im Anmeldeformular enthalten
7.6 Die Zusendung des Anmeldeformulars erfolgt ausschließlich automatisch über Internet, nach Bestätigung der Kenntnisnahme der „Bestimmungen und Hinweise“ mit dem Anklicken des Buttons „versenden“!
7.7 Das auf diese Weise versandte Formular kann nach dem Versenden für eigene Zwecke ausgedruckt werden. Keinesfalls dient es zum Versenden per Briefpost.
Anmeldeschluss ist der 28.02.2013
7.8 Anschrift für sonstigen Schriftverkehr
Peter Richarz, siehe Kommission Lehrwesen
8. Einladung
Wie angeführt übernimmt die VBG die Kosten für den Ausbildungsgang 2013. Demzufolge wird alles was ein Lehrgangswochenende betrifft, Einladung, Aufenthalt, An- und Abreise, von dort aus geregelt.
8.1 Die Einladung der Teilnehmer erfolgt ausschließlich von der VBG über den jeweiligen Verein nach den bei der VBG geltenden Bestimmungen, die für alle verbindlich sind.
Die LTK wird zu jedem Termin eine „Ergänzung zu der Einladung“ versenden
8.2 Aus dieser „Ergänzung der Einladung“ geht hervor, wann Lehrgangsbeginn und –ende ist, in welcher Weise sich die Teilnehmer vorzubereiten haben und welche Referenten den Lehrgang durchführen.
8.3 Die von der MSS zugesandten Einladungsformulare sind verbindlich und entsprechend zu beachten und zu behandeln.
8.4 Andere Einladungen sind nicht wirksam, es sei denn, es wird ausdrücklich und als verbindlich erkennbar darauf hingewiesen.
9. Rechtsmittel
Der Ausbildungsgang 2013 ist ein in sich geschlossene Veranstaltungsblock, aus dem keine Rechtstitel erwachsen können.
Nur folgendes kann möglich sein:
9.1 Begebenheiten aus dem fachspezifischer Bereich der Ausbildung Trainer, für den die LTK zuständig ist.
9.2 Bei Unterbrechung oder Abbruch des Ausbildungsgangs entsteht kein Anspruch darauf, zu einem anderen Zeitpunkt, unter denselben Voraussetzungen die Ausbildung fortzuführen oder wieder aufzunehmen. Im Gegenteil, es ist mit Regressforderungen zu rechnen.
9.3 Eine Fortsetzung oder die Wiederaufnahme der Ausbildung ist dann nur nach Maßgabe der LTK des FB RBB möglich.
9.4 Bei einer erneuten Prüfung nach dem Nichtbestehen einer Prüfung gelten die Bedingungen nach Maßgabe der LTK.
10. Sonstiges
Alle nicht näher bezeichneten Punkte, werden einvernehmlich nach den Vorgaben der VBG und der LTK geregelt. Im Übrigen gelten die „Hinweise und Bestimmungen für die Ausbildung von Trainern RBB“ auf der Homepage des FB RBB www.drs-rollstuhlbasketball.de !
Auskünfte erteilt bis zum Anmeldeschluss die Geschäftsstelle der LTK.
Danach sind die zuständigen Stellen der "Manfred-Sauer-Stiftung" maßgebend.
Die LTK des FB RBB
(November 2012)

